Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Für gesetzliche versicherte Klienten besteht die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung in der angeschlossenen Lehrpraxis bitte klicken Sie hier für weitere Informationen).
Privat versicherte und beihilfeberechtigte Klienten
Bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie werden die Kosten bei Vorliegen einer psychischen Störung in der Regel von den privaten Krankenversicherungen erstattet, wobei die genaue Höhe der Kostenerstattung von den individuellen Konditionen mit den Krankenversicherungen abhängt. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfeträgern von Bund und Ländern vom 01. Juli 2024
Selbstzahlende Klienten
Für selbstzahlende Klienten erfolgt die Rechnungsstellung ebenfalls gemäß der Gebährenordnung Für Ärzte (GOä) bzw. Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfeträgern von Bund und Ländern vom 01. Juli 2024.
Paare
Paartherapie wird nicht von den Krankenversicherungen äbernommen. Die Kosten Für eine 50minütige Sitzung Paartherapie betragen 142,80 Euro inklusive Umsatzsteuer.
Beratung und Supervision
Für den Bereich Beratung und Supervision wird die Vergütung im Einzelfall geklärt, da hier Aufträge und Bedürfnislagen sehr individuell sind. Eine transparente Aufschlüsselung des Honorars ist selbstverständlich gewährleistet. Beratung und Supervision sind umsatzsteuerpflichtige Leistungen.